Bildungsurlaub

Veranstalter aus dem hessischen Teil der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, des Kirchenkreises Wetzlar und Braunfels (Ev. Kirche im Rheinland) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck können über uns die Anerkennung ihrer Veranstaltungen als Bildungsurlaub beantragen. Eine direkte Beantragung durch den Veranstalter beim zuständigen Ministerium ist nicht möglich. Die Anerkennung hat zur Folge, dass sich Teilnehmende von ihren Arbeitgebern für die Dauer des Bildungsurlaubes dienstlich freistellen lassen können.

Informationen und Unterlagen erhalten Sie von uns. Bitte beachten Sie, dass die Anträge spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Ministerium und – um diese Frist zu wahren – zwölf Wochen vorher bei uns eingehen müssen.

Evangelische Erwachsenenbildung Hessen
Heinrichstraße 173
64287 Darmstadt

Ihre Ansprechpartnerin ist:
Dagmar Kaufmann
Telefon: 0 61 51 / 6690-193
Fax:      0 61 51 / 6690-123
Mail: info.eeb.hessen@ekhn.de

Wenn Sie als Arbeitnehmer Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten, finden Sie Informationen zu anerkannten Veranstaltungen beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration oder beim jeweiligen Veranstalter.
  
Zu Fragen der dienstlichen Freistellung wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung.